
Psychotherapie
Psychotherapie beschäftigt sich mit der Behandlung der Seele.
Aspekte der Psychotherapie

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Ursprünglich in der Verhaltenstherapie ausgebildet, habe ich meinen psychotherapeutischen Werkzeugkoffer inzwischen reichhaltig erweitert und passe das Vorgehen an die vereinbarten
Therapieziele und die persönlichen Präferenzen der PatientInnen an.
Ich biete verschiedene Entspannungstechniken, zu denen ich auch Achtsamkeitsübungen,
Hypnose und TRE (Trauma- Tension- Releasing- Exercises) zähle, an. An traumatherapeutischen Methoden nutze ich EMDR (Eye- Movement- Desensitization-and- Reprocessing), IRRT (Imagery-Rescripting and Reprocessing Therapy), Prolongierte Exposition, NET (Narrative Expositionstherapie), Imaginative Verfahren.
Weiterhin bin ich ausgebildet in der Ego- State- Therapie und der systemischen Therapie.
Um eine Verbesserung Ihrer Lebenssituation erreichen zu können, braucht es zudem von Ihnen den Wunsch zur Veränderung, Geduld und die Bereitschaft, neue (manchmal initial steinige) Wege zu gehen.

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Viele Studien haben inzwischen erwiesen, dass eine Psychotherapie wirksam ist, wenn
1. eine passende Indikation besteht („die richtige Maßnahme zur richtigen Zeit“),
2. eine tragfähige therapeutische Beziehung entsteht. Eine erste Voraussetzung dafür ist eine
grundsätzliche Sympathie, aber auch die Bereitschaft, sich vertrauensvoll auf die Interaktion einzulassen.
Ein wichtiger Aspekt ist auch die gemeinsame Definition des Therapieziels, unter Berücksichtigung von Genauigkeit, Angemessenheit und Erreichbarkeit. Psychotherapie benötigt eine aktive Teilnahme, sowohl in- und besonders- zwischen den Sitzungen, wenn es beispielsweise darum geht, alternatives Verhalten auszutesten, Beobachtungen zu machen, den Stundeninhalt aktiv zu reflektieren.

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Ich bin die Expertin für seelische Nöte, Symptome und (theoretische) Hintergründe. Sie sind ExpertIn für sich selbst, kennen sich bereits ein ganzes Leben lang und habe wichtige Erfahrungen gemacht.
Wenn wir nun beide unser Expertenwissen zusammentun, kann etwas Neues entstehen!
Ich agiere nicht als Beraterin, die fertige Lösungen präsentiert, denn über die umfassendsten Einblicke verfügen Sie! Mit diesen Einblicken und den eigenen Kompetenzen tragen Sie oft die
beste Lösung bereits in sich. Gemeinsam können wir diese entdecken, manchmal auch alternative Möglichkeiten finden.
Der Austausch ermöglicht einen Perspektivwechsel, einen unvoreingenommenen Blick, der Sie
dabei unterstützt, Ihre eigenen Lösungen zu entwickeln.

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Psychotherapeutische Behandlungen unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht, ausgenommen hiervon sind lediglich Situationen akuter Eigen- oder Fremdgefährdung.
Ohne ihr schriftliches Einverständnis erfolgte keine Weitergabe von Informationen an Dritte.

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Diese dienen der weiteren diagnostischen Klärung von Krankheitsbild und Behandlungsbedarf; der Feststellung der Eignung des Patienten für die angebotenen Therapieverfahren (von individuellen und störungsassoziierten Aspekten abhängig) sowie der gemeinsamen Einschätzung der persönlichen Passung (Ist eine tragfähige Arbeitsbeziehung zwischen Therapeutin und PatientIn herstellbar?).
Je nach Problematik oder Erkrankung variiert die Gesamtdauer der Therapie: bei Kurzzeittherapien ist von12-24 Sitzungen auszugehen, sollte dies nicht ausreichen erfolgt eine Umwandlung in Langzeittherapie mit 45- 80 Stunden.
Kostenübernahme
Gesetzlich Versicherte:
Da es sich um eine Privatpraxis handelt können Patienten, die gesetzlich versichert sind, bei mir leider nicht behandelt werden.
Privat Versicherte und Beihilfeberechtigte:
Eine Abrechnung psychotherapeutischer Leistungen ist mit den meisten privaten Krankenversicherungen und der Beihilfe möglich. Bitte erkundigen Sie sich im Vorfeld bei Ihrer Krankenversicherung u./o. der Beihilfestelle zum Leistungsumfang und Antragsmodalitäten. Sie erhalten nach den Behandlungen eine Rechnung, dies Sie zunächst begleichen und dann bei der privaten Krankenversicherung/Beihilfe zur Erstattung einreichen können.
BundespolizistInnen:
Nach der neuesten Vereinbarung zwischen Bundespsychotherapeutenkammer und dem Bundesministerium des Inneren dürfen BundespolizistInnen sich auch unmittelbar an eine Privatpraxis wenden.
SoldatInnen:
Aus Gründen der Neutralität und zur Vermeidung von Interessenkonflikten ist es mir nicht möglich, SoldatInnen, die noch in einem aktiven Dienstverhältnis stehen, in der Privatpraxis zu behandeln.
SelbstzahlerInnen:
Es besteht auch die Möglichkeit, die Kosten für eine Therapie/ Beratung/ Coaching selbst zu übernehmen. Die Abrechnung erfolgt gem. Gebührenordnung für Ärzte bzw. nach Einzelvereinbarung. Gern erstelle ich Ihnen einen Kostenvoranschlag vor Beginn des Prozesses.